Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU

15/04/2024

Für Ausländer, die eine Blaue Karte EU erhalten möchten, gibt es bestimmte Gehaltsgrenzen, die erfüllt werden müssen. Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltsrecht, das speziell für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern geschaffen wurde und den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Hier sind die aktuellen Gehaltsgrenzen:

Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte EU

Reguläre Gehaltsgrenze:
Die allgemeine Gehaltsgrenze für die Blaue Karte EU liegt im Jahr 2024 bei einem Bruttojahresgehalt von mindestens 58.400 Euro.


Engpassberufe (Mangelberufe):
Für Berufe, in denen es in Deutschland einen Mangel an Fachkräften gibt, gilt eine niedrigere Gehaltsgrenze. Ärzte fallen in die Kategorie der Engpassberufe. Für diese Berufe beträgt die Gehaltsgrenze im Jahr 2024 mindestens 45.552 Euro brutto pro Jahr.

Besondere Regelungen für Ärzte

  • Assistenzärzte (Ärzte in der Weiterbildung): Für Assistenzärzte, die ihre Weiterbildung in Deutschland absolvieren möchten, gelten ebenfalls die oben genannten Gehaltsgrenzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das tatsächliche Gehalt je nach Bundesland und Arbeitgeber variieren kann.
  • Fachärzte: Fachärzte, die bereits eine spezialisierte Ausbildung abgeschlossen haben, können in der Regel mit höheren Gehältern rechnen, die die genannten Mindestgrenzen problemlos überschreiten.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU

Neben der Erfüllung der Gehaltsgrenze müssen ausländische Ärzte weitere Voraussetzungen erfüllen, um eine Blaue Karte EU zu erhalten:

  • Abschluss einer deutschen Hochschule oder eines vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses, der in Deutschland anerkannt ist.
  • Ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland, das den genannten Gehaltsgrenzen entspricht.
  • Bei bestimmten Berufen, einschließlich Ärzte, ist eine Berufszulassung oder -anerkennung erforderlich.

Die Blaue Karte EU bietet Ausländern eine attraktive Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten und zu leben.

Eine entscheidende Ergänzung zur Blauen Karte EU ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das im März 2020 in Kraft getreten ist.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Zuzug von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zu erleichtern und zu fördern.

Wenn du mehr über die Chancen und Möglichkeiten erfahren möchtest, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet, gibt es einen spannenden Blogartikel "Deutschland: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz" der auf dieses Themen eingeht.