Deutschland: Das Fachkräfte-einwanderungsgesetz

01/03/2024

Hintergrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Deutschland steht vor der Herausforderung einer alternden Bevölkerung und eines steigenden Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften in verschiedenen Branchen, insbesondere im Gesundheitswesen, in der IT-Branche, im Ingenieurwesen und in Handwerksberufen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zielt darauf ab, qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern anzuziehen, um diese Lücken zu schließen.

Wichtige Elemente und Neuerungen

1. Erweiterung der Blue Card EU

Die Blue Card EU ist ein Arbeitsvisum für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Die Reformen von 2023 haben die Voraussetzungen für den Erhalt der Blue Card gelockert:

  • Geringere Gehaltsgrenze: Die Mindestgehaltsgrenze wurde gesenkt, um mehr qualifizierten Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
  • Akademische Berufe und Berufserfahrung: Neben Hochschulabschlüssen wird nun auch relevante Berufserfahrung stärker berücksichtigt, insbesondere in technischen und naturwissenschaftlichen Bereichen.

2. Einführung einer Chancenkarte

Die Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem, das verschiedene Kriterien wie Qualifikationen, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter berücksichtigt:

  • Punktesystem: Bewerber müssen eine bestimmte Punktezahl erreichen, um die Chancenkarte zu erhalten, die ihnen die Arbeitssuche in Deutschland erleichtert.
  • Erleichterte Arbeitsaufnahme: Die Chancenkarte erlaubt es den Inhabern, bereits vor der formalen Anerkennung ihrer Qualifikationen in ihrem Berufsfeld zu arbeiten, was den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt beschleunigt.

3. Verbesserung der Familienzusammenführung

Die Bedingungen für die Familienzusammenführung wurden gelockert, um die Integration von Migranten zu unterstützen:

  • Erweiterte Berechtigung: Auch Fachkräfte mit befristeten Aufenthaltsgenehmigungen können nun ihre Familienmitglieder nachholen.
  • Schnellere Verfahren: Die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Familienzusammenführung wurden verkürzt, um die Trennung von Familien zu minimieren.

4. Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurde vereinfacht und beschleunigt:

  • Zentrale Anerkennungsstellen: Es wurden zentrale Stellen eingerichtet, die die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen koordinieren.
  • Teilqualifikationen: Es wird nun ermöglicht, auch Teilqualifikationen anzuerkennen und durch Weiterbildungsmaßnahmen die volle Anerkennung zu erreichen.



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